Noch Mehr Lesen für das Studium? Ja!

Das juristische Grundstudium streift bisweilen zum Teil nur oberflächlich so manchen dogmatischen Diskussionsbereich, dessen eingehendes Verständnis i.S.e. wahrhaften geistigen „BeGREIFENs“ für den Erwerb des vielfach angepriesenen und doch nur im Einzelfall anzutreffenden „Systemverständnisses“ (auf gutdeutsch: Bauchgefühl; auf besserdeutsch: „Judiz“) unabkömmlich ist. Die akademische Lebenswirklichkeit an den Universitäten kann infolge zeitlicher Limitation, z.T. (aus Studierendensicht) zu attestierender, mangelnder pädagogischer Ausbildung des Lehrpersonals und enormer materiell-rechtlicher Stofffülle regelmäßig ein derartiges „BegREIFEN“ des jungen Auditoriums nicht leisten. Zugegeben kann der von der klausur- und nicht zuletzt notenorientierten Falllösung besessene Studierende auch ohne die scharfsinnige Klinge von Justitias Schwert Siege in Schlachten erringen; doch den bellum (**iustum**) iuridicum gewinnen freilich jene, die ihre Schwerter schärfen.

„Tres faciunt collegium.“ Annähernd so stand es wohl im Corpus Juris Civilis. Nachdem sich nunmehr drei wissbegierige Adressaten fanden, veröffentliche ich hiermit stolz die (digitale) Erstausgabe meiner Schriftenreihe Corpus Juris C_hr_is, ein monatliches Schriftstück, primär gerichtet an Studierende der Rechtswissenschaft und Interessierte. In der Reihe „Dogmatik des Monats“ finden sodann meine (wissenschaftlichen) Erkenntnisse aus zahllosen Stunden in der Bibliothek, des (Online-)Kommentarstudiums und der Rechtssprechungslektüre Niederschlag. Mögen manche auch offensichtlich sein - oder wie es der Landesgesetzgeber lieber formuliert - „offenkundig“, so ist die Sicht aus dem Krähennest immer nur so weit eröffnet, wie der Nebel sich lichtet. 

Eine Gewähr für Richtigkeit kann ich als „Nur-Diplomjurist“ wohl nicht guten Gewissens geben. Paradox ist freilich, dass, indem ich es nun in pseudo-akademischen Format vertrete, eine - wenn auch nur mindermeinerische - Vertretbarkeit geboren wird. Doch meiner Verantwortung vor Gott und dem Grundgesetz bewusst, sind alle Texte von juristisch befähigteren Fach-Kollegen als ich es bin, Korrektur gelesen worden.

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Haftungsregime im deutschen Zivilrecht